FAQ für Eigentümer

Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu

Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus

Das Büro ist geöffnet, telefonisch sind wir jederzeit erreichbar. 
Ideal ist der Kontakt per E-Mail.

Termine wie Besichtigungen dürfen stattfinden wenn alle geltenden Regeln eingehalten werden.

Bei einer Besichtigungen handelt es sich nicht um eine private Zusammenkunft. Aus Sicht von Makler und Eigentümer ist es die Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit. Daher ist auch eine aktuelle Zweihaushalts- beziehungsweise Zweipersonenregelung außer Kraft gesetzt.

Fragen können per Telefon oder E-Mail geklärt werden; Dokumente digital ausgetauscht.

Fragen zum Kaufpreis

Der Wert Ihrer Immobilie ist unter anderem abhängig von Lage, Baujahr, Größe, Erhaltungszustand, sowie von Angebot und Nachfrage.

■ Bei einem zu hoch angesetzten Angebotspreis wird die Immobilie schnell zum unverkäuflichen Objekt. Nachträgliche Preisreduzierungen sind dann oft leider in einer inakzeptablen Größenordnung.

■ Ein zu tief angesetzter Angebotspreis generiert zwar viele „Interessenten“; aber unter Wert verkaufen?

> Das Angebot vom Markt nehmen und 4 Wochen später mit korrigiertem Angebotspreis anbieten funktioniert auch nicht, da Erwerber in der Regel über 1 Jahr den Markt beobachten vor sie kaufen. Wichtiger als rationale Gründe sind dabei emotionale Entscheidungen.

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Für eine marktgerechte Bewertung machen wir im Vorfeld eine Bestandaufnahme. Wir besichtigen die Immobilie damit wir das Objekt kennen lernen und Sie zu den weiteren Schritten beraten können.

> Gibt es im Vorfeld noch Einiges zu erledigen …

> Welche Besonderheiten sind zu berücksichtigen …

Nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages bearbeitet das Notariat die Unterlagen. Dabei sind Schriftverkehr mit Behörden, Finanzamt, Banken … erforderlich. Wenn alle erforderlichen Rückmeldungen vorliegen, Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen, erhalten Eigentümer und Erwerber die Mitteilung das nun der Kaufpreis fällig ist. 

Nach der Fälligkeitsmitteilung vom Notar ist der Kaufpreis wie im Kaufvertrag festgelegt zu zahlen > etwa innerhalb 2 Wochen.

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Insgesamt ist nach Unterzeichnung des Kaufvertrages mit 3 bis 5 Wochen zu rechnen.

Fragen zum Objekt

Da es verschiedene Berechnungsgrundlagen gibt empfehlen wir im üblichen Fall die Wohnflächenverordnung (WoFlV):

Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen.
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen der Zubehörräume (insbesondere Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen sowie Geschäftsräume).

Dabei sind als Wohnfläche anzurechnen bei einer lichten Höhe von

• mindestens zwei Metern 100 %,
• mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern 50 %;

• unbeheizbare Wintergärten und Schwimmbäder 50 %
• Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind 25 %, höchstens zu 50 %.

Der Energieausweis ist grundsätzlich für Wohnhäuser und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend. Er muss alle zehn Jahre erneuert werden. 
 
Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.
 

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Die Angaben aus dem Energieausweis müssen bei Immobilieninseraten schon aus dem Inserat hervorgehen. Spätestens bei der Besichtigung muss Interessenten ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
 
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:
 
• Beim Bedarfsausweis wird nach der Datenaufnahme der Energiebedarf der Immobilie berechnet.
 
• Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch.
 
Gerne können wir Sie zu den neuesten Vorgaben beraten, insbesondre zu den Änderungen im Zusammenhang zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und – falls nicht vorhanden – den Energieausweis erstellen lassen.

Fragen zur Vermarktung

Für die optimale Präsentation und erfolgreiche Vermittlung sind professionelle Fotos und aussagekräftige Texte unverzichtbar. Wir haben dazu die Erfahrung und technische Ausstattung.

Um jetzt schon mit der Vermarktung zu beginnen haben wir eigene Techniken um das Objekt positiv darzustellen.

> Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage einige Beispiele

Nicht jedes Objekt eignet sich für Veröffentlichung auf Immobilien-Portalen. Alternativen in der Vermarktung führten oft besser zum Ziel.

Auch der Zeitpunkt und die Art der Präsentation bietet gute Vertriebswege.

Dazu erarbeiten wir ein individuelles Marketingkonzept. Der  Leitfaden, an dem alle Aktivitäten ausgerichtet werden. Vorrangiges Ziel ist, die optimale Vermietung schneller und effizienter zu erreichen.

Die neue Rechtslage seit dem 23. Dezember 2020 sieht vor, dass Käufer und Verkäufer beim Wohnungs- oder Hauskauf an der Maklerprovision gleichermaßen beteiligt sind.

A) Für unsere Kunden übernehmen wir die Kosten für die Unterlagen-Recherche und die Marketing-Aktivitäten. Nur die Gebühren für eine eventuelle Löschung von eingetragenen Grundbuchlasten trägt der Eigentümer.

B) Wenn Sie den geplanten Immobilienverkauf selbst durchführen wollten entfallen auf Sie die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen (z. B. Energieausweis, Grundrisse, amtlichen Lageplan, aktuellen Grundbuchauszug …) sowie die Vermarktung (Fotografen, Immobilienportale, Anzeigen …).

Nicht zu unterschätzen ist der zeitliche Aufwand und die Verkaufsverhandlungen.

Mit Konzept und Strategie zum Ziel!

Sie als Eigentümer begleitet unser Team verantwortungsbewusst und kompetent. Als Experten mit über 20 Jahren Erfahrung im Großraum München beraten wir Sie fachkundig und setzen zügig Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen um.

089 480 680 01

Wir freuendes auf Ihren Anruf